Die CE-Kennzeichnung an einer industriellen Maschine ist keine Produktqualitätszertifizierung – sie ist vielmehr eine gesetzliche Erklärung des Herstellers, dass die Maschine die geltenden EU-Richtlinien und harmonisierten Normen erfüllt. Für Lebensmittelhersteller in Europa oder für jedes Unternehmen, das Lebensmittelverpackungsanlagen in die EU einführt, ist die CE-Kennzeichnung eine zwingende gesetzliche Voraussetzung und kein optionales Qualitätsmerkmal. Gleichzeitig gehört das CE-Kennzeichnungssystem jedoch auch zu den am häufigsten missbräuchlich verwendeten Angaben auf dem chinesischen Verpackungsausrüstungsmarkt. Dieser Leitfaden erläutert, was die CE-Zertifizierung für Verpackungsmaschinen tatsächlich vorschreibt, wie Sie überprüfen können, ob die CE-Angabe einer Maschine echt ist, und welche Folgen die Einfuhr einer nicht CE-konformen Maschine hat.

Was die CE-Zertifizierung für Verpackungsmaschinen tatsächlich vorschreibt
Für Verpackungsmaschinen für Lebensmittel gilt als primäre EU-Richtlinie die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Diese Richtlinie legt grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen fest, darunter:
• Schutzeinrichtungen und Sicherheitsvorrichtungen: physische Schutzvorrichtungen, um den Kontakt des Bedieners mit bewegten Teilen zu verhindern; Not-Aus-Funktionen
• Elektrische Anlagen: Konformität mit EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen)
• Dokumentation zur Risikobeurteilung: eine schriftlich festgehaltene Risikobeurteilung aller identifizierten Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Maschine sowie einer vorhersehbaren Fehlanwendung
• Technische Unterlagen: ein umfassendes technisches Dossier, das vom Hersteller aufzubewahren ist und für Inspektionen durch die zuständigen EU-Marktüberwachungsbehörden zugänglich zu halten ist
• Konformitätserklärung (DoC): ein unterschriebenes rechtsgültiges Dokument, in dem der Hersteller die Einhaltung aller anwendbaren Richtlinien erklärt
Zusätzlich zur Maschinenrichtlinie müssen Verpackungsmaschinen für Lebensmittel möglicherweise auch folgenden Vorschriften entsprechen:
• EN 1672-2: Maschinen für die Lebensmittelverarbeitung – Grundlegende Konzepte und Hygieneanforderungen
• EU-Verordnung 1935/2004: Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Lebensmittelkontaktkonformität)
Die beiden Arten des CE-Zertifizierungsverfahrens
Es gibt eine entscheidende Unterscheidung, die die meisten Käufer nicht kennen: Die CE-Kennzeichnung kann je nach Risikostufe der Maschine entweder durch Selbstdeklaration oder durch eine Zertifizierung durch eine externe Stelle erfolgen.
Modul A (Selbstdeklaration): Für die meisten Standardmaschinen zur Lebensmittelverpackung (Verpackungsmaschinen, Füllmaschinen, Versiegelungsmaschinen) führt der Hersteller die Konformitätsbewertung intern anhand der jeweils geltenden harmonisierten Normen durch und unterzeichnet die Konformitätserklärung. Für die Bewertung ist keine unabhängige externe Stelle erforderlich. Der Hersteller verwahrt die Technische Dokumentation und haftet, falls die Maschine als nicht konform festgestellt wird.
Modul B + C1 (Prüfung durch eine externe Stelle): Erforderlich für Maschinenkategorien mit höherem Risiko. Weniger üblich bei Standard-Maschinen für die Lebensmittelverpackung.
Das bedeutet: Ein rechtmäßiges CE-Kennzeichen an einer Verpackungsmaschine erfordert nicht zwangsläufig eine Prüfung durch ein externes Testlabor. Erforderlich sind vielmehr eine vollständige Technische Unterlage und eine gültige Konformitätserklärung. Lieferanten, die beide Dokumente nicht vorlegen können, besitzen kein gültiges CE-Kennzeichen – unabhängig davon, ob die Maschine ein CE-Aufkleber trägt oder nicht.
Überprüfungsliste: Ist das CE-Kennzeichen echt?
Bei Erhalt der CE-Dokumentation von einem chinesischen Lieferanten für Verpackungsmaschinen prüfen Sie Folgendes:
| Dokument | Was zu überprüfen ist |
| Konformitätserklärung (DoC) | Name und Adresse des Herstellers, Maschinenmodell und Seriennummer, genannte Richtlinien (darunter zwingend 2006/42/EG), Name der bevollmächtigten Unterzeichnerin bzw. des bevollmächtigten Unterzeichners, Datum |
| Technische Unterlage (Zusammenfassung) | Fordern Sie ein Zusammenfassungsverzeichnis an – die vollständige Technische Unterlage wird Käufern normalerweise nicht zur Verfügung gestellt, muss aber vorhanden sein |
| CE-Kennzeichen auf der Maschine | Muss zusammen mit dem Herstellungsjahr auf dem Typenschild der Maschine angebracht sein |
| Nachweis der Risikobeurteilung | Der Lieferant sollte in der Lage sein, zu bestätigen, dass eine Risikobewertung vorliegt; fragen Sie nach einer Bestätigung, welche EN-Normen angewandt wurden |
Rechtliche Folgen des Imports von Maschinen ohne CE-Konformität in die EU
Der Import von Maschinen ohne gültige CE-Kennzeichnung in die EU stellt in den meisten EU-Mitgliedstaaten eine strafbare Handlung dar – nicht nur eine zivilrechtliche oder behördliche Verstöße gegen Vorschriften. Strafen können umfassen:
• Zwangsweise Außerbetriebnahme der Maschine
• Beschlagnahme der Maschine durch Zoll- oder Marktüberwachungsbehörden
• Geldstrafen gegen den Importeur (nicht gegen den chinesischen Hersteller)
• Persönliche Haftung der Geschäftsleitung des importierenden Unternehmens, falls ein Unfall während des Betriebs der Maschine eintritt
Der Importeur – nicht der Hersteller – trägt die rechtliche Verantwortung für die CE-Konformität, sobald Waren auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Das bedeutet: Ungeachtet dessen, was ein chinesischer Lieferant über eine CE-Zertifizierung behauptet, muss das importierende Unternehmen diese Behauptung vor Inbetriebnahme der Maschine im gewerblichen Betrieb selbst prüfen und verifizieren.
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